Einreise Dänemark

Einreise nach Dänemark während der Pandemie

Dänemark führt Risikobewertungen nach Ländern und Regionen durch, die in „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ unterteilt sind und wöchentlich aktualisiert werden.

Die aktuellen Einreisebestimmungen und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem Portal der dänischen Behörden veröffentlicht. Darin sind auch Informationen zu den dänischen Corona-Bestimmungen zusammengefasst, die für deutsche Touristen besonders relevant sind.

Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein (noch als „grün“ eingestuft) liegt Deutschland derzeit in der Kategorie „gelb“. Für Personen, die in Ländern oder Regionen leben, die als „grün“ oder „gelb“ eingestuft sind, gelten derzeit folgende Einreisebestimmungen:

Überzeugender Einreisegrund nach Dänemark

Ausländer, die in „grünen“ oder „gelben“ndern oder Regionen leben, können ohne Nachweis wichtiger Gründe einreisen. Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern, auch wenn sie sich vor der Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, dürfen nur dann nach Dänemark einreisen, wenn sie wichtige Gründe nachweisen. In diesem Fall ist die Einreise zu touristischen Zwecken nicht gestattet.

Testpflicht in Dänemark

Ankünfte in Dänemark– auf dem Luft-, Land- und Seeweg – müssen bei der Ankunft normalerweise einem negativen COVID-19-Test unterzogen werden. Der PCR-Test kann innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Dänemark und der Antigentest innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Dänemark durchgeführt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Nichteinhaltung dieser Anforderungen zu einer Ablehnung an der Grenze zu Dänemark führen kann. Das Einreichen von gefälschten/gefälschten Testergebnissen an der Dänischen Grenze wird als gefälschte Dokumente betrachtet und strafrechtlich verfolgt und kann zu Gefängnisstrafen und Einreiseverboten nach Dänemark verurteilt werden.

Ausländer, die in „gelben“ Ländern leben, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Dänemark einen zweiten kostenlosen COVID-19-Test abzulegen. Bei der Einreise nach Dänemark mit dem Flugzeug muss dieser Test vor dem Verlassen des Flughafens in Dänemark durchgeführt werden. An Flughäfen, Grenzübergängen und vielen anderen Orten des Landes wurden Testzentren für Reisende eingerichtet. Ausländer, die in einem „grünen“ Land oder einer „grünen“ Region (derzeit Schleswig-Holstein) leben, müssen sich nach der Einreise nach Dänemark keiner zweiten Kontrolle unterziehen.

Ausnahmen von der Testpflicht in Dänemark

Ausnahmen von den Tests in Dänemark gibt es für die folgenden Gruppen: Kinder unter 15 mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und einen digitalen COVID-19-Impfausweis der Europäischen Union vorlegen können oder in einem EU- oder Schengen-Land, einem „gelben“ oder „orangefarbenen“ OECD-Land leben oder be Einstufung als “ Für Drittländer mit „gelb“ kann ein anderer Impfausweis ausgestellt werden.