Inhalt dieses Beitrages
Die Reisebeschränkungen werden in vier Phasen gelockert, die laut Vereinbarung mit der Einführung von EU-Koronapässen enden.
Am Dienstag einigten sich die Regierung und die parlamentarischen Parteien – mit Ausnahme von Nye Borgerlige – auf einen Plan zur Lockerung der Reisebeschränkungen in Dänemark.
Die Reisebeschränkungen wurden ursprünglich eingeführt, um die Infektion mit Coronavirus einzudämmen. Jetzt wird die Situation als so gut unter Kontrolle angesehen, dass die Impfstoffe so weit eingeführt wurden, dass die Beschränkungen gelockert werden können.
Die Lockerung erfolgt in vier Phasen, wobei die erste am 21. April beginnt.
Hier können Sie über die wichtigsten Entspannungen lesen, die in jeder Phase stattfinden:
Phase 1 (21. April).
* Das Außenministerium differenziert regelmäßig die Risikobewertung für Länder in der EU. Die Länder werden gemäß der Risikobewertung in Farben unterteilt.
„Grün“ bedeutet, dass Sie frei in ein Land reisen können, „Gelb“ bedeutet, dass Sie besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, „Orange“ bedeutet, dass unnötiges Reisen nicht empfohlen wird, während „Rot“ bedeutet, dass alle Reisen nicht empfohlen werden.
* Für Länder, in denen ein besonderes Risiko für neue Varianten des Coronavirus besteht, wird ein neues Risiko festgelegt.
* Die Anforderung zur Prüfung und Isolierung bei der Einreise gilt weiterhin, wenn Sie von der Reise nach Hause zurückkehren. Sie sind jedoch von der Isolation befreit, wenn Sie aus einem „gelben“ Land nach Hause kommen.
* Dänen können zu verlassenen Farmen reisen, die sie in den nordischen Ländern besitzen.
Phase 2 (1. Mai).
* Vollständig geimpfte Dänen und Ausländer, einschließlich Touristen aus gelben und orangefarbenen EU- und Schengen-Ländern, können nach der Einreise nach Dänemark ohne Prüfung und Isolierung nach Dänemark ein- und ausreisen. Dies gilt nicht für Länder, in denen die Risikobewertung auf besorgniserregenden Varianten des Coronavirus basiert.
* Die Anforderung, bei der Einreise nach Dänemark einen negativen Covid-19-Test vorlegen zu können, wird gelockert, so dass der Test 48 Stunden vor der Einreise gegen die aktuellen 24 Stunden durchgeführt worden sein muss.
Phase 3
(14. Mai oder wenn die ältesten und schutzbedürftigsten Bürger sowie Bürger über 50 mit dem ersten Biss geimpft werden).
* Die Grenze für die Höhe der Inzidenzrate eines Landes, um geschlossen zu werden, wird von 20/30 auf 50/60 angehoben. Dies bedeutet, dass ein Land grundsätzlich geschlossen werden muss, wenn in den letzten sieben Tagen mehr als 60 pro 100.000 Einwohner infiziert sind. Die Inzidenzrate muss wieder unter 50 liegen, bevor sie geöffnet werden kann.
* Die Anforderung für erkennbare Zwecke wird für alle Ausländer, die aus orangefarbenen Ländern in der EU oder im Schengen-Raum einreisen, abgeschafft. Es gelten jedoch weiterhin die Anforderungen für das Testen und die Isolierung bei der Einreise.
Phase 4 (26. Juni oder wenn ein EU-Koronapass eingeführt wurde).
* Die Einführung von EU-Koronapässen ermöglicht die Durchführung von Sommerferien in Europa und die Aufnahme von Sommertouristen in Dänemark.
* Für Personen, die ohne Corona-Pass reisen, gelten weiterhin Reisebeschränkungen und Maßnahmen zur Infektionsprävention. Die Vereinbarung sieht vor, dass sie vor Beginn der Phase genauer geklärt wird.
Quelle: Justizministerium.