Ferienhaus in Dänemark kaufen

Viele Deutsche tragen sich mit dem Gedanken, ein Ferienhaus in Dänemark, zum Beispiel auf der Insel Mön zu kaufen. Es stehen viele Immobilien zum Verkauf, die Preise stimmen, so dass es sehr verlockend ist, im nahen Ausland ein Urlaubsdomizil zu erwerben.

Laut der dänischen Rechtsgrundlage zum Erwerb von Grundbesitz ist es deutschen grundsätzlich möglich als natürlich oder juristische Person ohne Genehmigung des Justizministeriums Immobilien zu erwerben, jedoch mit Ausnahme von Sommerhäusern.

Für die Genehmigungsfreiheit wird vorausgesetzt, dass der Erwerbende den Grundbesitz ganzjährig zu Wohnzwecken oder als Betriebsgrundstück nutzt. In den Auflassungsdokumenten muss schriftlich versichert werden, dass es sich nicht um ein Ferienhaus zum Erholungszweck handelt.

Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind ist der Erwerb grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das Justizministerium erteilt die Genehmigung, allerdings nur in selten Fällen.

In Dänemark gilt das Sommerhausgesetz

Für Sommerhäuser gibt es Sonderregeln. Sie liegen normalerweise in einem sogenannten „Sommerhausgebiet“, dass ist eine von 3 Zonen, in die Dänemark geteilt wird. Meist liegen diese auch an der dänischen Küste. Für den Erwerb ist eine Genehmigung durch das Justizministeriunm notwendig, i.d.R. wird diese nicht für Privatpersonen aus dem Ausland erteilt, die nicht in Dänemark wohnhaft sind. Außerdem ist zu beachten, dass das Sommerhaus nicht als Ganzjahreswohnsitz oder ohne eine Genehmigung gewerblich genutzt werden darf. Eine Vermietung ohne Genehmigung wäre also nicht zulässig. Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 1 Jahr ist eine Genehmigung des Umweltministeriums notwendig. Als juristische Person wird sie ebenfalls benötigt.

Bei unrechtmäßigen Erwerb von Immobilien, ist man verpflichtet diese wieder zu verkaufen. Wegen Abgabe einer falschen Auflassungserklärung kann die Anklagebehörde ein Strafverfahren einleiten, verbunden mit Zwangsgeldern und Geldbußen.

Ferienhaus kaufen – Aufenthaltsgenehmigung hilft

Sollte man den Erwerb von Grundbesitz in Erwägung ziehen, empfiehlt das dänische Umweltministerium, sich zunächst um eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde zu bemühen. Man sollte zusätzlich einen dänischen Rechtsanwalt einschalten.
Dann ist das Wohlwollen der Behörden gefragt, sie überprüft jeden Einzelfall. Sofern keine konkrete und emotionale Verbundenheit mit dem Land nachgewiesen werden kann, wird im Normalfall abgelehnt. Verwandte oder ein Lebenspartner im Inland können hierbei die Chancen erhöhen, daher sollte man diese in jeden Fall mitangeben. Fundierte Sprachkenntnisse tragen leider nur zur Sympathie bei.

Viel leichter ist eine Einwanderung und Einbürgerung. Einen festen Wohnsitz im Land anzumelden ist hilfreich, um danach ein Ferienhaus zu kaufen oder es sogar als Ferienhaus zu nutzen. Dies birgt jedoch die Gefahr einer behördlichen Überprüfung. Es könnte zu unangemeldeten Kontrollbesuchen kommen.

Durch die Vererbung ist es möglich ein Ferienhaus zu erwerben und das auf ganz legalen Weg. Im Idealfall vererbt Ihnen sogar ein Einwohner sein Haus.

Wenn Sie nun immer noch ein Ferienhaus in Dänemark kaufen wollen, wünschen wir Ihnen viel Durchhaltevermögen und Kreativität.

Viele Urlauber sind von einer Ferienregion so angetan, dass sie immer wieder ihr freie Zeit dort verbringen möchten. Was liegt näher als der Kauf eines eigenen Ferienhauses? Der Besitz einer eigenen Ferienimmobilie erscheint äußerst attraktiv. Die immer neue Suche nach einem geeigneten Quartier entfält, auch fallen keine Kosten für die Unterbringung an. Hinzukommt die Möglichkeit mit dem Ferienhaus durch Vermietung Einkommen zu erzielen. Trotzdem sollte der Kauf wohlüberlegt werden.

Bauvorschriften

Der Bau eines Ferienhauses unterliegt in vielen Ländern anderen Bauvorschriften als der Bau eines Wohnhauses. Teils werden zwar attraktiv wirkende Häuser errichtet, die aber kaum mehr als eine einfache Baracke sind. Ein solches Haus ist nach wenigen Jahren nahezu unbewohnbar. Wer sich eine Ferienimmobilie kaufen möpchte, muss sehr genau darauf achten, wie das Haus gebaut ist. Besonders wenn ein Kauf im Ausland geplant ist, sollte sich der künftige Besitzer mit den im Land üblichen Bauweisen vertraut machen. Die Frage ist, ob das Haus so gebaut wurde, dass es Jahrzehnte überdauern kann und vor allen Dingen, wann es gebaut wurde. Unterumständen handelt es sich um ein Objekt, welches nur mit Farbe attraktiv gestaltet wurde, aber eigentlich schon am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt ist. Daher sollte vor dem Kauf ein Baufachmann zurate gezogen werden, der sich mit den landestypischen Bauweisen auskennt.

Die rechtliche Seite klären

Manchmal machen rechtliche Vorschriften die geplante künftige Nutzung unmöglich. In einigen Ferienregionen wird die Nutzung von Ferienhäusern zugunsten von Dauerwohnsitzen eingeschränkt. Es kann auch durchaus geschehen, dass ein Haus, das als Ferienhaus gekauft wird, später nur an Dauermieter vermietet werden darf. In manchen Ländern gibt es auch ein generelles Verbot Immobilien an Ausländer zu verkaufen. Daher sollte man sich bei den örtlichen Behörden und bei der eigenen Botschaft erkundigen, welche Vorschriften in dem Land gelten, in welchem ein Ferienhaus gekauft werden soll. Mit dem Argument, dass der Kauf einer Immobilie durch Ausländer nicht möglich sei, bieten sich oft Einheimische als Strohmänner an. Wer sich als Käufer darauf einlässt, geht ein hohes Risiko ein. Letztendlich kauft man einem Fremden ein Haus. Bei dieser Konstellation ist es später kaum mäglich, irgendwelche Ansprüche durchzusetzen.

Keine Spontankäufe tätigen

Auch der Kauf eines Ferienhauses ist eine Investition, die wohl überlegt werden muss. In einigen beliebten Urlaubsländern werden den Reisenden oft besonders gnstige Ferienhäuser angeboten, die aber auf der Stelle erworben werden müssen. Die Verkäufer vor Ort verstehen es Druck zu machen und behaupten das Traumhaus währe schon so gut wie verkauft. Nur wer sofort zugreift, kann das Schnäppchen noch bekommen. Manche der Verkäufer sind nicht im Besitz der Immobilien oder es werden Objekte auf diese Art angeboten, die angeblich in der Planung sind. Daher gilt grundsätzlich, dass ein Ferienhaus nur nach reiflicher überlegung gekauft werden sollte.

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Nutzung der Ferienimmobilie

Bevor man sich zum Kauf entschließt, sollten sich zukünftige Hausbesitzer konkrete Gedanken über die Nutzung machen. Die Frage, wie das Ferienhaus beim Leerstand vor Schäden geschätzt werden kann, ist zu klären. Gibt es vor Ort eine Person oder Firma, die sich um das Haus in Abwesenheit des Besitzers kümmern kann? Sofern eine Vermietung für die Finanzierung des Hauskaufes von Bedeutung ist, muss im Vorfeld geklärt werden, wie die Chancen stehen, geeignete Mieter zu finden. Wer ein Ferienhaus regelmäßig vermieten möchte, sollte ein Objekt in einer Anlage mit Betreuung wählen, damit die Mieter einen Ansprechpartner vor Ort haben. Auch ist es sinnvoll zu prüfen, ob eine Immobilienfirma oder das örtliche Fremdenverkehrsamt bei der Vermarktung behilflich ist.

Der richtige Weg zum eigenen Ferienhaus

Sobald der Wunsch aufkommt ein Ferienhaus zu erwerben, sollte zunächst die grundlegende rechtliche Situation geklärt werden. Erst wenn feststeht, dass der Erwerb rechtlich möglich ist, macht es Sinn nach einem Objekt zu suchen. Neben der Suche über Annoncen können Makler eingeschaltet werden. Besonders bei einem Kauf im Ausland ist der Weg über einen einheimischen Makler, der auf internationale Immobilien spezialisiert ist, meist der beste Weg zum eigenen Ferienhaus. Das Einschalten eines in Deutschland zu gelassenen Maklers schützt auch vor den erwähnten rechtlichen Problemen, beim Kauf einer Immobilie im Ausland. Sobald ein geeignetes Haus gefunden wurde, gilt es dieses zu prüfen. Eine Besichtigung vor Ort zusammen mit einem Sachverständigen ist unbedingt erforderlich. Sollte sich das Haus erst in der Planung oder im Bau befinden, muss der Bauträger genau unter die Lupe genommen werden. Internationale Auskunfteien können auch über Bauunternehmen im Ausland Informationen liefern. Es ist nicht ratsam eine Immobilie zu kaufen, die nicht bezugsfertig ist, wenn über den Verkäufer beziehungsweise Bauherren nichts bekannt ist. Auch im Hinblick auf Probleme mit örtlichen Bauträgern bietet ein deutscher Makler Rechtssicherheit.

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